Meldepflicht bei Entsendung in den Niederlande: ab dem 1. September werden auch Sie mit einer Geldstrafe verbüßt!
Wie bereits in unserem Artikel vom 5. Februar 2020 angekündigt, besteht seit dem 1. März 2020 eine Meldepflicht bei der Entsendung in die Niederlande. Arbeitgeber aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz sind verpflichtet, ihre Ankunft und die ihrer Arbeitnehmer im Voraus zu melden. Selbständige in bestimmten Sektoren sind ebenfalls meldepflichtig, ebenso Zeitarbeitsfirmen, die Zeitarbeitnehmer in die Niederlande entsenden. Darüber hinaus gelten für den Transportsektor besondere Regeln.