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17.09.2020

Meldepflicht bei Entsendung in den Niederlande: ab dem 1. September werden auch Sie mit einer Geldstrafe verbüßt!

Wie bereits in unserem Artikel vom 5. Februar 2020 angekündigt, besteht seit dem 1. März 2020 eine Meldepflicht bei der Entsendung in die Niederlande. Arbeitgeber aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz sind verpflichtet, ihre Ankunft und die ihrer Arbeitnehmer im Voraus zu melden. Selbständige in bestimmten Sektoren sind ebenfalls meldepflichtig, ebenso Zeitarbeitsfirmen, die Zeitarbeitnehmer in die Niederlande entsenden. Darüber hinaus gelten für den Transportsektor besondere Regeln.

Die Meldung muss vor Arbeitsbeginn über den Online-Meldeschalter elektronische Berichterstattungsplattform erfolgen. Die niederländische Regierung hat eine Checkliste für ausländische Arbeitgeber veröffentlicht, die die Informationen enthält, die zum Ausfüllen einer Meldung erforderlich sind (Checkliste für ausländische Arbeitgeber).

Was hat sich jetzt geändert? Während einer Übergangszeit bis einschließlich 31. August 2020 wurden keine Strafmaßnahmen gegen mögliche Verstöße ergriffen. Ab dem 1. September 2020 werden Verstöße jedoch effektiv sanktioniert.

Neben dieser Meldepflicht gibt es eine Reihe weiterer Verpflichtungen, die bei der Arbeit in den Niederlanden eingehalten werden müssen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihr Projekt immer vor Beginn Ihrer Arbeit überprüfen zu lassen.

Für all Ihre Fragen dazu können Sie sich jederzeit an Veronique Kmetyko wenden.

© Van Havermaet International 2024

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