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31.08.2023

Geänderte Liste für Engpassberufe in Flandern (Belgien) ab 1. September 2023

Während es in einigen Sektoren einen Personalüberschuss gibt, herrscht in anderen ein struktureller Mangel. Dies sind die so genannten „Engpassberufe“.

Um diesen Mangel zu beheben, können ausländische Arbeitnehmer angeworben werden. Um diese Einstellungen für belgische Arbeitgeber zu vereinfachen, hat die Regierung ein Verfahren über die kombinierte Genehmigung für Engpassberufe eingeführt.

Durch einen Ministerialerlass wird die Liste der Engpassberufe alle zwei Jahre aktualisiert. Hinweis: Diese Liste unterscheidet sich von der vom “VDAB”(Dienst für Arbeitsvermittlung) veröffentlichten Liste.

Die neue Liste der zuwanderungsfähigen Engpassberufe im mittleren Qualifikationsbereich tritt am 1. September 2023 in Kraft.

Die neue Liste wurde an die aktuelle wirtschaftliche Realität und Arbeitsmarktsituation angepasst. Sie umfasst nun 29 Positionen.

Neu hinzugekommene Berufe:

  • Bohrer und Pfahlzieher;
  • Busfahrer und Busfahrerin;
  • Kältetechniker;
  • Industrieblechschlosser;
  • Gipskartonbauer;
  • Maurer;
  • Fliesenleger; Bodenleger;
  • Kalkulator im Baugewerbe;
  • Qualitätskontrolleur im Maschinen- und Metallbau.

Ab dem 1. September können die Anträge für diese Stellen genehmigt werden.

Dagegen wurden die folgenden Stellen von der Liste gestrichen:

  • Chefkoch;
  • Installateur von Datenübertragungsnetzen;
  • Rigger-Monteur.

Nach dem 1. September (bzw. nach Veröffentlichung des MB) sind neue Anträge für diese gestrichenen Berufe nicht mehr möglich. Künftige Anträge für diese Stellen müssen unter der Kategorie „Sonstige“ eingereicht werden. Anträge, die bereits vor dem 1. September eingereicht wurden, werden jedoch weiterhin so behandelt, als stünden sie auf der Liste.

Bestehende Bewilligungen für diese Funktionen können jedoch nach dem 1. September 2023 durch denselben Arbeitgeber erneuert werden. Ein Wechsel des Arbeitgebers ist jedoch nicht möglich, selbst wenn die gleiche Stelle verlängert wird. Solche Verlängerungen mit einem anderen Arbeitgeber müssen daher ebenfalls in der Kategorie „Sonstige“ eingereicht werden.

Bei Fragen zu den kombinierten Genehmigungen (single permit) wenden Sie sich bitte an unsere Spezialisten.

© Van Havermaet International 2024

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