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16.03.2022

PDOK/OPOC: Änderungen bezugnehmend auf die Verwaltung, Anmeldung und Forderung der Beiträge für ausländische Bauarbeiter

Ausländische Arbeitgeber, die in Belgien arbeiten, müssen für ihre Arbeitnehmer die belgischen zwingenden arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten. Für ausländische Unternehmen, deren Tätigkeit in die Zuständigkeit des Paritätischen Ausschusses für das Baugewerbe (PK124) fällt, ist eine dieser obligatorischen Bestimmungen die Zahlung von Treuemarken (= Weihnachtsgeld). Diese Leistung wird jedoch nicht direkt vom Arbeitgeber gezahlt, sondern wird den Arbeitnehmern vom Existenzsicherheitsfonds gewährt. Um den Fonds und die gewährten Leistungen zu finanzieren, muss der ausländische Arbeitgeber dem Existenzsicherheitsfonds („PDOK/OPOC“) beitreten.

 

Was genau beinhaltet diese Verpflichtung?

Ausländische Unternehmen, die Personal für Bauarbeiten nach Belgien entsenden, müssen ihren Mitarbeitern die gleichen sektoralen Leistungen gewähren, auf die belgische Arbeitnehmer Anspruch haben. Mit dem Beitritt zum PDOK/OPOC werden Beiträge an den sektoralen Fonds gezahlt und der ausländische Arbeitgeber finanziert ein Weihnachtsgeld für seine Arbeitnehmer. Auf vierteljährlicher Basis beträgt der Beitrag zum PDOK/OPOC 9,12% der belgischen Bruttolöhne.

Wie erfolgt die Anmeldung?

In der Vergangenheit erfolgte der Beitritt durch Ausfüllen und Absenden eines Formulars, das auf der Website www.limosa.be zur Verfügung gestellt wurde. Seit kurzem erfolgt die Anmeldung automatisch über die Limosa-Meldung, wenn angegeben wird, dass Tätigkeiten im Bausektor durchgeführt werden (PK 124).

PDOK/OPOC Freistellung?

Wenn der Arbeitgeber bereits im Heimatland ein Weihnachtsgeld zahlt, kann dies als eine ähnliche Regelung betrachtet werden. Im Prinzip müssen dann in Belgien keine Beiträge an den PDOK/OPOC gezahlt werden. In der Praxis müssen im Falle einer ähnlichen Leistung im Heimatland die folgenden Schritte befolgt werden:

  • Beim Ausführen der Limosa Meldung vermelden, dass eine gleichwertiger Vorteil gezahlt wird;
  • Erhalt eines Schreibens des PDOK/OPOC mit der Aufforderung, die erforderlichen Beweisdokumente einzureichen;
  • Einreichen von Beweisdokumenten (zum Beispiel: Tarifvertrag, Arbeitsordnung, Anhänge zum Arbeitsvertrag usw.) und den Nachweis der Zahlung der entsprechenden Leistung;
  • Nach einer positiven Entscheidung ist der Arbeitgeber in Belgien von der Beitragszahlung befreit. Bitte notieren Sie: Die Nachweisdokumente können jederzeit von den belgischen Inspektionen angefordert werden. Um die Freistellung in Anspruch nehmen zu können, muss der gleichwertige Vorteil auch effektiv gewährt werden und die entsprechenden Vorschriften müssen beachtet werden.

PDOK/OPOC-Deklarationen?

Unternehmen, die nicht freigestellt sind, müssen vierteljährlich PDOK/OPOC-Beiträge in Höhe von 9,12% der belgischen Bruttolöhne zahlen. Diese Arbeitgeber erhalten jedes Quartal ein PDOK/OPOC-Meldeformular. Wenn Van Havermaet als Bevollmächtigter handelt, wird dieses Formular immer an uns geschickt. Aufgrund administrativer Änderungen beim PDOK/OPOC kann es sein, dass die Meldeformulare in Zukunft wieder direkt an das Unternehmen geschickt werden. Dies ist auf eine Automatisierung zurückzuführen, die vorläufig nur die Adresse des Arbeitgebers berücksichtigt und nicht mehr die angegebene Versandadresse.

Was hat sich geändert?

  • Das PDOK-System wurde stärker automatisiert und extrahiert nun die Informationen für die PDOK/OPOC-Erklärungen aus den durchgeführten Limosa-Meldungen;
  • Separate PDOK/OPOC-Deklarationen sind nicht mehr erlaubt und nur noch auf den Formularen möglich, die der PDOK/OPOC direkt sendet. Ein Mitarbeiter kann nicht manuell hinzugefügt werden, da immer eine Verknüpfung mit einer Limosa-Meldung erforderlich ist;
  • Die PDOK/OPOC-Nummer ändert sich. Die neue Struktur der Nummer ist ‚P-‚ + ‚ausländische MwSt.-Nummer‘;
  • Die Identifizierung von Unternehmen erfolgt nicht mehr über die Anschlussnummer, sondern über die ausländische Umsatzsteuernummer.

 

Bitte zögern Sie nicht, einen unserer Experten zu kontaktieren, wenn Sie Fragen dazu haben.

 

© Van Havermaet International 2024

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