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08.11.2023

Muss Ihr ausländisches Unternehmen sich in Belgien registrieren?

Anmeldung bei der CBE

 

Die Identifikationsdaten Ihres Unternehmens werden in Belgien bei der „Crossroads Bank for Enterprises“ (CBE) erfasst. Die Pflicht zur Eintragung bei der CBE gilt für belgische Unternehmen, aber in einigen Fällen auch für ausländische Unternehmen.

 

Müssen Sie auch Ihr ausländisches Unternehmen anmelden?

 

Ein ausländisches Unternehmen, das in Belgien tätig ist, muss unter anderem in folgenden Fällen eine belgische Unternehmensnummer beantragen und seine Daten bei der CBE registrieren lassen:

  • Wenn das ausländische Unternehmen eine Niederlassung in Belgien hat;
  • Wenn das ausländische Unternehmen umsatzsteuerliche Tätigkeiten ausübt;
  • Wenn eine belgische Betriebsstätte gegründet wird. Dies ist der Fall, wenn ein Unternehmen innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums an mehr als 30 Tagen Aktivitäten ausübt (diese 30 Tage müssen nicht aufeinander folgen);
  • Bei Immobilientätigkeiten für die Arbeitsmeldung (30bis) und den „Check-in at work“ (Zugang zur Website des LSS);
  • Wenn es steuerliche Konsequenzen gibt (sowohl für den Arbeitnehmer als auch für das Unternehmen);
  • Wenn die belgische soziale Sicherheit zutreffend ist.

 

Willkommensbrief

 

Die belgischen Steuerbehörden befragen fast automatisch alle neu registrierten ausländischen Unternehmen, ob sie eine Steuererklärung für Gebietsfremde abgeben müssen.

Sie erhalten ein Willkommensschreiben in Form eines „Auskunftsersuchens“. Das ausländische Unternehmen muss eine Reihe von Fragen über seine Aktivitäten beantworten. Auf diese Weise können die Steuerbehörden etwaige steuerliche Verpflichtungen einschätzen.

Sie sind verpflichtet, diese Fragen innerhalb von 30 Tagen zu beantworten.

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