Zurück zur Übersicht
19.12.2024
#Arbeit und Personal
#Geschäfte in Belgien machen

Zusätzliche Sorgfaltspflicht für Auftragnehmer auf den 1. Januar 2026 verschoben

Anfang des Jahres haben wir die zusätzliche Sorgfaltspflicht für Auftragnehmer im Zusammenhang mit der illegalen Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen angekündigt. Sie sollte ursprünglich am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

 

 Die neue Pflicht verlangt von den Auftragnehmern, einige zusätzliche Dokumente von den Subunternehmern zu verlangen. Dies geschieht zusätzlich zu der bereits bestehenden Verpflichtung des Subunternehmers, im Vertrag zu erklären, dass er keine Drittstaatsangehörigen illegal in Belgien beschäftigt.

 

 Dabei handelt es sich um Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse für Angestellte und Selbstständige. Diese Dokumente sollten belegen, dass keine illegale Beschäftigung vorliegt, und sollten vom Subunternehmer in eine dafür vorgesehene Datenbank hochgeladen werden.

 

Da die Regierung die Entwicklung der entsprechenden Datenbank noch nicht abgeschlossen hat, können die neuen Rechtsvorschriften natürlich noch nicht in Kraft treten. Die Einführung wurde daher auf den 1. Januar 2026 verschoben.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie als Auftragnehmer, selbst unter den aktuellen Vorschriften und trotz der schriftlichen Erklärung des Subunternehmers im Bauvertrag, weiterhin haftbar gemacht werden können, wenn die Sozialinspektion – unter Verwendung aller zulässigen Beweismittel innerhalb ihrer Befugnisse – nachweisen kann, dass Sie über die illegale Beschäftigung durch Ihren Subunternehmer informiert waren. Vorsicht bleibt daher auch jetzt schon entscheidend.

 

Wir werden Sie natürlich weiterhin über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.

© Van Havermaet International 2025