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11.10.2022

Vorabgehende Meldung bei Arbeiten in Belgien – Update Limosa

Die Limosa-Meldepflicht besteht in Belgien seit 2007 und betrifft eine vorabgehende Meldung an die belgische Behörde von Personen die in Belgien zeitlich Tätigkeiten ausüben.

Die Limosa-Anwendung (www.limosa.be) wird regelmäßig aktualisiert, um den Gebrauch sowohl für die Nutzer als auch für die belgische Inspektionen zu vereinfachen.

So wurden in letzter Zeit eine Reihe von Änderungen vorgenommen. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

1. Das erwartete Format der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Abhängigkeit vom gewählten Land wurde hinzugefügt. Sie finden diese Informationen über ein Fragezeichen neben dem Feld, in das die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf dem Startbildschirm eingegeben werden muss.

2. Meldung einer fehlenden Limosa Meldung – Dropdown-Menü zur Auswahl des Grundes für das Fehlen einer gültigen Limosa.

3. Fehlermeldung bei Meldung des Arbeitsplatz, wenn Sie einen Arbeitsplatz im Ausland eingeben.

4. Neue Art von Arbeitsort – Hinzufügung von Telearbeit – die Einzelheiten zur Telearbeit finden Sie unter diesem Link.

5. Arbeitszeitplan – Erweiterung der Felder, um den Basisarbeitszeitplan so korrekt wie möglich zu erfassen. Sollte das im Limosa-Antrag vorgeschlagene Format immer noch nicht ausreichen, muss zusätzlich eine Erläuterung des Zeitplans an SPOCLabourInspection@employment.belgium.be geschickt werden.

 

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