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23.06.2021

UPDATE – Corona-Zertifikat

Freies Reisen durch die EU ist dank des Corona-Zertifikats wieder möglich

Wegen der Korona-Krise war der freie Reiseverkehr in Europa stark eingeschränkt. Als Reaktion auf die sinkende Zahl der Coronainfektionen und die steigende Zahl der geimpften Personen hat die Europäische Kommission am 17. März 2021 vorgeschlagen, ein „grünes Zertifikat“ einzuführen, um während der Corona Krise sicheres freies Reisen in der EU zu ermöglichen. Am 20. Mai 2021 haben das Europäische Parlament und der Rat eine Einigung über das digitale Corona-Zertifikat erzielt. Mit der jüngsten europäischen Verordnung vom 14. Juni 2021 ist die Einführung des digitalen EU-Corona-Zertifikats eine Tatsache. Das Zertifikat wird ab dem 1. Juli 2021 in allen EU-Ländern verwendbar sein. Dies entbindet Reisende jedoch nicht von einigen anderen Verpflichtungen in Bezug auf Quarantäne oder das Ablegen eines Tests bei der Rückkehr nach / Ankunft in Belgien als belgischer oder nicht-belgischer Einwohner.

DAS DIGITALE CORONA-ZERTIFIKAT:

1. Was ist das?

Das Corona-Zertifikat ist eine Bescheinigung mit Informationen über die Impfung, das Testergebnis oder die Genesung einer bestimmten Person, die im Rahmen der Corona-Krise ausgestellt wird.

Das Zertifikat soll das Reisen innerhalb der EU erleichtern, indem es in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig ist und dafür sorgen wird, dass die derzeitigen Beschränkungen aufgehoben werden können.

2. Bedingungen

Es gibt 3 Arten von Korona-Zertifikaten :

a) Impfpass

Dieses Zertifikat wird der Person ausgehändigt, die gegen das Corona-Virus geimpft ist. Für jede Impfung wird ein separates Zertifikat ausgestellt.

Die EU-Länder können selbst entscheiden, ob 1 Impfung ausreichend ist oder ob die Impfung vervollständigt werden muss.

Die folgenden Informationen werden im Zertifikat enthalten sein: Identität des Inhabers, Informationen über den verabreichten Impfstoff und über die Anzahl der verabreichten Dosen sowie Metadaten aus dem Zertifikat.

Das Zertifikat ist 1 Jahr lang gültig, gerechnet ab dem Tag der Impfung.

b) Test-Zertifikat

Diese Bescheinigung wird einer Person ausgestellt, die sich einem PCR-Test oder Antigen-Schnelltest unterzogen hat und ein negatives Ergebnis erhalten hat. Diese Bescheinigung muss kurz vor der Abreise erstellt worden sein.

Das Zertifikat enthält folgende Informationen: Identität des Inhabers, Informationen über den PCR-Test oder Antigen-Schnelltest und Zertifikats-Metadaten (z. B. den Aussteller des Zertifikats oder eine eindeutige Zertifikatskennung).

Für jedes Testergebnis wird ein separates Zertifikat ausgestellt.

Die Gültigkeitsdauer dieses Zertifikats kann von Land zu Land unterschiedlich sein. In Belgien ist ein Prüfzertifikat 72 Stunden lang gültig, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Prüfung.

c) Genesungsbescheinigung

Dieses Zertifikat wird der Person ausgehändigt, die sich nach einem positiven PCR-Test vom Coronavirus erholt hat. Die Genesungsbescheinigung kann frühestens 11 Tage nach dem Datum des ersten positiven PCR-Tests ausgestellt werden.

Das Zertifikat enthält die folgenden Informationen: Identität des Inhabers, Informationen über die zurückliegende Corona-Infektion des Inhabers nach einem positiven Testergebnis und Zertifikats-Metadaten (wie z. B. den Aussteller des Zertifikats oder eine eindeutige Zertifikatskennung).

Für jede Wiederherstellung wird eine separate Bescheinigung ausgestellt.

Die Wiederherstellungsbescheinigung bleibt 180 Tage ab dem Datum der Prüfung gültig.

3. Wie kann man das Zertificat erhalten?

Die nationalen Behörden regeln, wie das Zertifikat angefordert und zugestellt werden kann.

Seit Mittwoch, dem 16.06.21, können Sie in Belgien das Zertifikat über die App CovidSafe, über die Website https://www.mijngezondheid.belgie.be, über die Website www.mijnburgerprofiel.be oder über das Callcenter unter der Nummer 078 78 50 (https://covidsafe.be/de/) anfordern.

4. Andere Modalitäten

Das Corona-Zertifikat wird digital und/oder auf Papier ausgestellt und ist kostenlos. Die Zertifikate enthalten einen QR-Code mit wesentlichen Informationen und eine digitale Signatur, die die Echtheit des Zertifikats garantiert.
Durch Scannen des QR-Codes kann jedes EU-Land prüfen, ob das Zertifikat korrekt und gültig ist.
Das Corona-Zertifikat wird ab dem 1. Juli 2021 in allen EU-Ländern verwendbar sein.

WAS IST ZU TUN, WENN SIE NACH EINEM AUSLANDSAUFENTHALT ALS BELGISCHER EINWOHNER NACH BELGIEN ZURÜCKKEHREN?

Ein belgischer Einwohner, der nach einem Auslandsaufenthalt nach Belgien zurückkehrt, muss die folgenden Regeln beachten:

  • Wenn Sie aus einer grünen oder orangen Zone zurückkehren, besteht keine Verpflichtung, sich einer Quarantäne oder einem Test zu unterziehen.
  • Bei der Rückkehr aus einer roten Zone:
    • Diejenigen, die ein Corona-Zertifikat (Impfbescheinigung mit vollständigem Impfschutz + 2 Wochen), ein Testzertifikat mit kürzlich erfolgtem negativem PCR-Test (<72 Stunden) oder ein Genesungszertifikat haben, müssen nicht in Quarantäne gehen.
    • Diejenigen, die sich sofort nach der Ankunft (Tag 1 oder Tag 2) testen lassen, müssen nicht in Quarantäne gehen. Ein negativer PCR-Test ist für Personen ab 12 Jahren erforderlich. Kinder unter 12 Jahren sind von der Prüfung ausgenommen.
  • Bei Rückkehr aus einem Gebiet mit sehr hohem Risiko gilt eine obligatorische Quarantäne von 10 Tagen mit einem PCR-Test an Tag 1 und Tag 7. Diese Verpflichtung gilt auch für Personen, die vollständig geimpft wurden oder die bereits im Land negativ getestet wurden. Schließlich handelt es sich um gefährliche Virusvarianten, die nicht innerhalb Europas verbreitet werden dürfen.

Die Farbcodes können über den folgenden Link eingesehen werden: https://reopen.europa.eu/de

Die Verwendung des Passenger Locator Form wird beibehalten. Die Unterscheidung zwischen beruflichen und nichtberuflichen Reisen wurde abgeschafft. Ab dem 1. Juli muss auch für berufliche Reisen ein PLF anstelle des Business Travel Abroad Tools (BTA) ausgefüllt werden.

WAS IST ZU TUN, WENN SIE ALS NICHT-BELGIER IN BELGIEN ANKOMMEN?

Wenn Sie als Nicht-Belgier in Belgien ankommen, gelten die folgenden Regeln:

  • Wenn Sie aus einer grünen oder orangen Zone zurückkehren, besteht keine Verpflichtung, sich einer Quarantäne oder einem Test zu unterziehen.
  • Bei der Rückkehr aus einer roten Zone:
    • Personen, die im Besitz eines Corona-Zertifikats (Impfbescheinigung mit vollständigem Impfschutz + 2 Wochen), eines Testzertifikats mit kürzlich erfolgtem negativem PCR-Test (<72 Stunden) oder einer Genesungsbescheinigung sind, müssen nicht in Quarantäne gehen.
    • Der letzte Test darf nicht älter als 72 Stunden vor der Ankunft in Belgien sein.
  • Wer von außerhalb der EU kommt, muss vollständig (+ 2 Wochen) mit einem europäisch anerkannten Impfstoff geimpft sein und am Tag der Ankunft einen PCR-Test machen. Wenn der Test negativ ist, muss diese Person nicht in Quarantäne gehen.
  • Wenn Sie einreisen, nachdem Sie sich in einem Gebiet mit sehr hohem Risiko aufgehalten haben: Die Einreise ist für Nicht-Belgier, die nicht in Belgien wohnen und sich zu irgendeinem Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen in einem Gebiet mit sehr hohem Risiko aufgehalten haben, verboten. Es gibt eine Ausnahme für notwendige Fahrten von Transportpersonal und Diplomaten. Sie müssen eine 10-tägige obligatorische Quarantäne mit PCR-Test an Tag 1 und Tag 7 durchlaufen. Die Quarantäne darf nur für die Ausführung des wesentlichen Grundes unterbrochen werden.

Die Verwendung des Passenger Locator Form wird beibehalten.
Die Farbcodes können über den folgenden Link eingesehen werden: https://reopen.europa.eu/de

Quelle : https://www.info-coronavirus.be/de/news/occ-0406/

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