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31.08.2022

Sind ausländische Arbeitnehmer mit ausländischen Kennzeichen auf belgischen Straßen erlaubt?

Wir stellen fest, dass gegen ausländische Arbeitnehmer, die vorübergehend in Belgien tätig sind, regelmäßig Bußgelder für das Führen eines Fahrzeugs mit ausländischen Kennzeichen verhängt werden. Aber wie funktioniert das eigentlich? Was ist erlaubt und was nicht?

Wer muss sein Auto in Belgien anmelden?

Der Königliche Erlass über die Zulassung von Fahrzeugen sieht vor, dass Personen mit Wohnsitz in Belgien die Fahrzeuge, die sie hier in Verkehr bringen, in das Fahrzeugregister (DIV-Register) eintragen lassen müssen. Nach dieser Anmeldung erhalten Sie ein belgisches Kennzeichen. Dies ist im Prinzip immer erforderlich, auch wenn diese Fahrzeuge bereits im Ausland zugelassen sind.

Wer wird geachtet sich in Belgien aufzuhalten?

Ein Wohnsitz in Belgien setzt voraus, dass Sie in den Bevölkerungsregistern einer belgischen Gemeinde eingetragen sind. Unter Bevölkerungsregistern versteht man sowohl das Melderegister als auch das Ausländerregister.

Wer muss in die Bevölkerungsregister eingetragen werden?

Belgier und Ausländer, die berechtigt sind, sich länger als drei Monate in Belgien aufzuhalten oder sich dort niederzulassen, werden in den Bevölkerungsregistern des Ortes eingetragen, an dem sie ihren Hauptwohnsitz begründet haben. Ausländische Arbeitnehmer, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit auf belgischem Staatsgebiet länger als drei Monate aufhalten, sind verpflichtet, sich in einem belgischen Bevölkerungsregister anzumelden, und diese Anmeldung hat zur Folge, dass sie im Prinzip auch die von ihnen in Belgien geführten Fahrzeuge anmelden müssen.

Welche Fahrzeuge sind von der Anmeldepflicht ausgenommen?

Es gibt eine Reihe von Ausnahmen von dieser allgemeinen Anmeldepflicht für Fahrzeuge. So ist beispielsweise für ein Fahrzeug, das ein ausländischer Arbeitgeber seinem in Belgien ansässigen Arbeitnehmer zur Verfügung stellt, keine Anmeldung erforderlich. Diese Ausnahmeregelung setzt voraus, dass eine Kopie des Arbeitsvertrags im Fahrzeug mitgeführt wird und dass der ausländische Arbeitgeber ein Dokument ausstellt, aus dem hervorgeht, dass das Fahrzeug der betreffenden Person zur Verfügung gestellt wird.

Schlussfolgerung

Bei ausländischen Arbeitnehmern, die ein eigenes Auto mit ausländischem Kennzeichen besitzen, ist es sehr wichtig zu überprüfen, ob sie sich seit drei Monaten in Belgien aufhalten. Nach drei Monaten sind sie verpflichtet, sich in das Bevölkerungsregister einzutragen. Als Einwohner Belgiens sind sie daher verpflichtet, ihr Auto in Belgien anzumelden und mit einem belgischen Kennzeichen zu fahren.

Für ausländische Arbeitnehmer, die von ihrem ausländischen Arbeitgeber einen Firmenwagen erhalten, gilt die gleiche Frist von drei Monaten. Sie können jedoch weiterhin mit einem ausländischen Kennzeichen fahren, wenn eine Kopie ihres Arbeitsvertrags und ein vom ausländischen Arbeitgeber ausgestelltes Dokument, aus dem hervorgeht, dass das Fahrzeug dieser Person zur Verfügung gestellt wird, im Fahrzeug vorhanden sind. Wenn ein Arbeitnehmer diese Dokumente nicht vorlegen kann, bedeutet dies automatisch, dass die Verpflichtung zur Zulassung des Fahrzeugs in Belgien nicht erfüllt wurde, und zieht eine Geldstrafe nach sich.

 

© Van Havermaet International 2024

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