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06.01.2026
#Entsendung von Arbeitnehmern
#Geschäfte in Belgien machen

Neue Verpflichtungen ab dem 1. Januar 2026: Update – Online Meldestelle zur Sorgfaltspflicht ist jetzt verfügbar

Am 1. Januar 2026 ist in Flandern die neue Sorgfaltspflicht für bestimmte Hochrisikosektoren (Bau, Reinigung, Fleischsektor und Kurierdienste) in Kraft getreten. Wie in unserer vorherigen Veröffentlichungen erläutert, müssen Unternehmen proaktiv überprüfen, ob ihre direkten (Sub)unternehmer keine  illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen beschäftigen, und sie müssen fehlende oder eindeutig ungültige/gefälschte Dokumente bei der Sozialinspektion melden.

Meldestelle ist jetzt in Betrieb

Die digitale Meldestelle der flämischen Sozialinspektion ist nun in Betrieb. Hier können Sie fehlende, eindeutig gefälschte oder ungültige Dokumente melden, um Ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen und eine Kettenhaftung zu vermeiden.

Wichtig zu wissen:

  • Die Meldestelle finden Sie unter: Meldestelle
  • Identifikation über LSS: Um eine digitale Erklärung auf den Namen Ihres Unternehmens abzugeben, muss Ihr Unternehmen beim LSS registriert sein. Jedes Unternehmen mit einer belgischen ZDU-Nummer kann sich bei der LSS registrieren. Wir können Sie dabei unterstützen.
  • Unternehmen ohne belgische ZDU-Nummer können die online Meldestelle nicht nutzen und müssen über ketenaansprakelijkheid.wewis@vlaanderen.be ein PDF-Formular  anfordern. Auch hierbei helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne.
  • Derzeit ist es nicht möglich, dass ein Sozialdienstleister im Namen Ihres Unternehmens über die Meldestelle einen Bericht erstellt.

Aktionspunkte:

  • Überprüfen Sie, ob Ihr Unternehmen bereits bei der Sozialversicherung registriert ist (falls Sie eine belgische ZDU-Nummer besitzen).
  • Nutzen Sie die Meldestelle oder, falls zutreffend, das PDF-Formular, um Ihre Berichtspflicht zu erfüllen.

 

Wenn Sie Fragen zur Anwendung der Sorgfaltspflicht oder zur Nutzung der Meldestelle haben, steht Ihnen unser Team gerne beratend zur Seite.

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