Neue Regeln für Reisen und Arbeiten in Europa: Was sich kurzfristig ändert

In nächster Zeit wird sich für diejenigen, die nach Europa reisen oder dort arbeiten möchten, einiges ändern. Mit der Einführung neuer europäischer Grenzkontrollsysteme und einer verschärften flämischen Arbeitsmigrationspolitik wird die Einreise strenger kontrolliert, zugleich aber moderner und effizienter.
Nachstehend finden Sie die wichtigsten Änderungen und ihre Auswirkungen.
Einreise-/Ausreisesystem (EES) – schrittweise Einführung ab dem 12. Oktober 2025
Ab dem 12. Oktober 2025 wird das neue Einreise-/Ausreisesystem (EES) schrittweise eingeführt, um bis zum 10. April 2026 vollständig betriebsbereit zu sein. Das System registriert automatisch Nicht-EU-Bürger, die sich für einen kurzfristigen Aufenthalt (maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) in die EU begeben, sobald sie die Außengrenzen des Schengen-Raums überschreiten.
Das EES ersetzt das derzeitige manuelle Abstempeln von Pässen und erfasst:
- Daten auf dem Reisedokument;
- Biometrische Daten (Fingerabdrücke und Gesichtsaufnahmen);
- Datum und Ort der Ein- und Ausreise;
- Eine eventuelle Einreiseverweigerung.
Damit sollen effizientere Grenzkontrollen, eine bessere Überwachung von Personen, die ihre Aufenthaltsdauer überschreiten, die Identifizierung gefälschter Dokumente und eine Verbesserung der Sicherheit vor schweren Straftaten und Terrorismus erreicht werden.
Das System gilt unter anderem nicht für folgende Personengruppen:
- Staatsangehörige europäischer Länder, die das EES nutzen, sowie Zypern und Irland
- Nicht-EU-Staatsangehörige, die im Besitz einer Aufenthaltskarte sind und in einer direkten Beziehung zu einem EU-Staatsangehörigen stehen
- Nicht-EU-Bürger, die im Besitz einer Aufenthaltskarte oder einer Aufenthaltsgenehmigung sind und in direkter Beziehung zu einem Nicht-EU-Bürger stehen, der über vergleichbare Freizügigkeitsrechte wie ein EU-Bürger verfügt
- Nicht-EU-Bürger, die im Rahmen einer Unternehmensversetzung oder für Forschungs-, Studien-, Ausbildungs-, Freiwilligen-, Schüleraustausch- oder Bildungsprojekte sowie Au-pair-Tätigkeiten nach Europa reisen
- Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen und Visa für einen längerfristigen Aufenthalt
- Personen, die von Grenzkontrollen befreit sind oder denen bestimmte Privilegien in Bezug auf Grenzkontrollen gewährt werden (z. B. Staatsoberhäupter, akkreditierte Diplomaten, Grenzgänger usw.).
Europäisches Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS) – Einführung ab Ende 2026
Ab dem letzten Quartal 2026 wird das Europäische Reiseinformations- und -Genehmigungssystem (ETIAS) für 30 europäische Länder eingeführt. Dieses elektronische System verlangt von nicht visumpflichtigen Nicht-EU-Bürgern, dass sie vor der Einreise in den Schengen-Raum eine Reisegenehmigung beantragen.
Die ETIAS-Genehmigung ist an den Reisepass gebunden und gilt maximal drei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses, je nachdem, was zuerst eintritt. Bei einem neuen Reisepass muss eine neue ETIAS-Reisegenehmigung beantragt werden.
Mit einer gültigen ETIAS-Reisegenehmigung kann man so oft man möchte für einen Kurzaufenthalt in die europäischen Länder einreisen.
Die Genehmigung kann durch Ausfüllen des Antragsformulars auf der offiziellen ETIAS-Website oder über die mobile ETIAS-Anwendung beantragt werden. Die Beantragung der ETIAS-Reisegenehmigung kostet 20 Euro, wobei bestimmte Reisende von dieser Gebühr befreit sind.
Neue Arbeitsmigrationspolitik ab dem 1.01.2026
Die flämische Regierung hat neue Regeln für die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer eingeführt. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2026 vorgesehen und ist Teil der verschärften Arbeitsmigrationspolitik.
Die Reform legt einen stärkeren Schwerpunkt auf hochqualifizierte Tätigkeiten und auf Berufe mit mittlerer Qualifikation, in denen ein Fachkräftemangel herrscht. Für weniger qualifizierte Tätigkeiten wird der Zugang ausgeschlossen, wobei jedoch eine Lockerung für befristete Saisonarbeit bestehen bleibt. Darüber hinaus wird ein neuer, fakultativer Ablehnungsgrund eingeführt, der auf Arbeitgeber angewendet werden kann, die fast ausschließlich mit nicht-europäischen Arbeitnehmern arbeiten.
Darüber hinaus erhält der zuständige Minister die Möglichkeit, bestimmte Tätigkeiten, die mit saisonabhängigen Aktivitäten verbunden sind, vorübergehend von der Liste der mittelqualifizierten Tätigkeiten auszunehmen. Außerdem wird künftig für jeden Antrag auf eine kombinierte Genehmigung, einschließlich Verlängerungen, eine Gebühr fällig, wobei diese Maßnahme jedoch erst später in Kraft treten wird.
Die neuen Regeln wurden am 14. Juli 2025 von der flämischen Regierung grundsätzlich gebilligt. Der Entwurf wird nun der SERV und dem Staatsrat zur Stellungnahme vorgelegt. Anträge, die vor dem 1. Januar 2026 eingereicht werden, fallen noch unter die derzeitigen Vorschriften.