Ein ausländisches Unternehmen tätig in Belgien? Vergessen Sie die Körperschaftsteuererklärung für Gebietsfremde nicht!

Ausländische Unternehmen, die bestimmte Tätigkeiten auf belgischem Staatsgebiet ausüben, können der belgischen Körperschaftsteuer für Gebietsfremde unterliegen.
Es gibt vier Möglichkeiten:
- Steuerpflichtige Betriebsstätte auf der Grundlage des Doppelbesteuerungsabkommens: Wenn Ihr Unternehmen im Jahr 2025 eine steuerpflichtige Betriebsstätte in Belgien verfügt hatte, muss das Ergebnis dieser Betriebsstätte in Belgien angegeben werden und ist diese steuerpflichtig.
- Einkünfte aus Immobilien in Belgien: Wenn Ihr Unternehmen Einkünfte aus in Belgien gelegenen Immobilien (wie Mieteinnahmen oder Veräußerungsgewinne) erzielt hat, unterliegen diese in Belgien der Steuerpflicht und müssen angegeben werden.
- Belgische Betriebsstätte nach belgischem Recht: Wenn Ihr Unternehmen über eine belgische Betriebsstätte nach belgischem Recht verfügte, sind Sie in Belgien nicht steuerpflichtig. Es entsteht jedoch eine formelle Meldepflicht in Form einer sogenannten Nullerklärung. Dabei handelt es sich um eine Steuererklärung ohne steuerpflichtiges Ergebnis.
- Keine oder nur beschränkte Aktivitäten in Belgien: Wenn Ihr Unternehmen keine oder nur beschränkte Aktivitäten in Belgien ausgeübt hat (< 30 Tage), wird die belgische Steuerbehörde darüber informiert, und es muss grundsätzlich keine Steuererklärung eingereicht werden.
Wir möchten betonen, dass es sich hierbei um eine obligatorische jährliche Formalität handelt und dass die Durchführung dieser Analyse erforderlich ist, um den belgischen Steuerpflichten nachzukommen. In der Praxis stellen wir außerdem fest, dass die belgischen Steuerbehörden in den letzten Jahren eine erhöhte Wachsamkeit an den Tag legen.
Wird eine Steuererklärung nicht (rechtzeitig) eingereicht, kann ein Steuerverfahren eingeleitet werden, in dessen Rahmen die Steuerbehörde von Amts wegen einen Steuerbescheid erlassen kann. Dies kann mit zusätzlichen Sanktionen einhergehen, wie z. B. Steuererhöhungen, Verwaltungsstrafen und einer Umkehr der Beweislast.
Benötigen Sie eine Analyse oder Unterstützung bei dieser Erklärungspflicht? Kontaktieren Sie uns gerne!