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06.10.2021

Belgische Steuerbehörden nehmen große Bauprojekte ins Visier

Zusammenarbeit mit ausländischen Subunternehmern

Es ist kein Geheimnis, dass belgische Bauunternehmen häufig auf ausländische Subunternehmer zurückgreifen (müssen), weil sie selbst nicht über genügend Personal verfügen, um die Bauprojekte allein durchzuführen. Infolgedessen werden die Bauberufe in Belgien seit vielen Jahren als Mangel an Fachkräften gesehen, so dass die Suche nach anderen Lösungen schnell in andere Länder führt.

Dank der Europäischen Union ist die Auslagerung von Arbeiten an Bauunternehmen in anderen Mitgliedstaaten nicht mehr der administrative Alptraum, der sie einst war.

 

 

Belgische Steuerpflicht?

Allzu oft sind die Spielregeln für die internationale Beschäftigung noch unzureichend bekannt. Was die internationale Besteuerung betrifft, so kann ein ausländischer Unternehmer in einigen Fällen eine belgische Betriebsstätte gründen, die zu einer belgischen Steuerpflicht führt. Die Festlegung der Dauer von Projekten ist besonders wichtig. Auch eine möglicherweise steuerlich motivierte Aufteilung von Projekten/Aufträgen zwischen Konzernunternehmen kann eine Betriebsstätte begründen!

Aufgrund der großen Präsenz ausländischer Subunternehmer im Bausektor ist dieser Sektor besonders anfällig für diese Probleme. Sogar insofern, als in den meisten Doppelbesteuerungsabkommen eine separate Regelung für Bau- und Montagetätigkeiten ausgearbeitet wurde. Es ist daher nicht unlogisch, dass die belgischen Steuerbehörden auch hier ein wachsames Auge darauf haben.

Es versteht sich von selbst, dass eine Diskussion mit den belgischen Steuerbehörden am besten vermieden wird. Ein proaktives Vorgehen in dieser Angelegenheit ist daher sehr zu empfehlen.

 

Daten-Strategie

Die jüngste Erfahrung hat uns gelehrt, dass die Steuerbehörden ein besonderes Augenmerk auf sehr große Bauprojekte legen, wie den Bau von Brücken, Straßen und anderen Infrastrukturmaßnahmen. Bei dieser Art von Projekten arbeiten belgische Auftragnehmer oft mit Subunternehmern aus anderen EU-Ländern zusammen. Die Größe dieser Projekte und ihre nationalen Auswirkungen sorgen dafür, dass sie den Steuerbehörden nicht entgehen können. In Verbindung mit einer umfassenden Datenstrategie ist es für die Steuerbehörden daher ein Leichtes, ausländische Unternehmen zu identifizieren, die in Belgien an solchen Projekten arbeiten. Dies hat potenziell schwerwiegende Folgen, sowohl für den belgischen Auftragnehmer als auch für seine ausländischen Subunternehmer.

Die Daten sind über verschiedene Kanäle verfügbar, wie zum Beispiel:

  • Limosa/Dimona Benachrichtigungen
  • A1 Formular
  • Arbeitsmeldung 30bis und Anwesenheitsregistrierung ‚checkin@work
  • MwSt.-Erklärungen
  • Belgische Unternehmensdatenbank (CBE)

 

Außerdem haben die belgischen Behörden mit diesen Daten zahlreiche Möglichkeiten, die korrekte Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften zu überprüfen, darunter: illegale Beschäftigung (DIMONA, LIMOSA, Aufenthaltsgenehmigung, Single permit, …) Scheinselbständigkeit, falsche oder unregelmäßige Entsendung, verbotenes Ausleihen von Personal, …

 

Kontaktieren Sie uns

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir analysieren gerne Ihre spezifische Situation im Hinblick auf eine mögliche belgische Steuerpflicht und die korrekte Einhaltung aller sozialen und sektoralen Vorschriften und beraten Sie, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden!

 

BTW: BE 0449.399.317
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