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23.08.2021

BELGIEN : FREIWILLIGE CORONA-ÜBERSTUNDEN AUF ALLE SEKTOREN AUSGEWEITET

Um die Wirtschaft anzukurbeln, sah das Sozialabkommen 2021-2022 die Gewährung von zusätzlichen 120 freiwilligen Überstunden für die Jahre 2021 und 2022 vor. In der Zwischenzeit liegt ein Gesetzesentwurf auf dem Tisch.

 

 

 

 

Was bedeutet das für Sie?

In einem früheren Artikel haben wir das System der 120 freiwilligen Corona-Überstunden in den kritischen Sektoren besprochen. Diese freiwilligen Corona-Überstunden ermöglichen es, Überstunden zu leisten, ohne dass ein Zeitausgleich oder ein Zuschlag gewährt wird und ohne die interne Überstundengrenze[1] zu belasten. Außerdem sind freiwillige Corona-Überstunden von sozialen und steuerlichen Abzügen befreit.

Dieses System der freiwilligen Corona-Überstunden wird nun auf alle Bereiche ausgeweitet. Infolge dieser Erweiterung wird der Begriff „freiwillige Corona-Überstunden“ nicht mehr verwendet, sondern „Relance“- oder „Recovery“-Überstunden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können in den Jahren 2021 und 2022 120 also zusätzliche Überstunden pro Jahr nutzen. Diese Überstunden können vom 1. Juli 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und während des gesamten Jahres 2022 geleistet werden.

 

Bitte beachten Sie! Wenn Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber in einem der kritischen Sektoren sind und die freiwilligen Corona-Überstunden bereits in Anspruch genommen haben, müssen Sie diese von den 120 „Relance“ Überstunden abziehen.

 

Für die Relance-Überstunden gelten die gleichen Vorteile wie für die freiwilligen Corona-Überstunden. Somit gilt für die „Relance“ Überstunden:

  • dass kein Überstundenzuschlag gezahlt werden muss;
  • keine Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern bezahlt werden muss;
  • und auch keine Anrechnung auf das interne Überstundenlimit vorgenommen wird.

Außerdem können Sie weiterhin die normalen freiwilligen Überstunden nutzen, von denen Sie für die Jahre 2021 und 2022 noch 100 zur Verfügung haben. Auf die freiwilligen Überstunden des sogenannten Grundkontingents zahlen Sie jedoch den Überstundenzuschlag, die Sozialversicherung und Steuern.

Es besteht keine Verpflichtung, zuerst die „regulären“ freiwilligen Überstunden aufzubrauchen.

Steuern?

Wie bereits erwähnt, handelt es sich nur um einen Gesetzesentwurf und die endgültigen Texte müssen noch veröffentlicht werden. Allerdings haben sowohl das Arbeitsministerium als auch der LSS bestätigt, dass sie die Anwendung des oben genannten ab dem 1. Juli 2021 akzeptieren werden.

Anders sieht es bei den Steuerbehörden aus.

Sie warten auf die Veröffentlichung des endgültigen Gesetzestextes, so dass vorerst noch Lohnsteuer auf die Überstundenvergütung fällig wird.

Dies kann dann nachträglich korrigiert werden.

Formalitäten?

Bevor Sie die Überstundenstaffel in Anspruch nehmen können, benötigen Sie die schriftliche Zustimmung Ihres Mitarbeiters. Diese Vereinbarung muss vor der Leistung von Überstunden ausdrücklich festgehalten werden und gilt für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten.

Planen Sie, diesen Überstundenausgleich zu nutzen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie irgendwelche Fragen haben!

 

[1] Wenn ein Mitarbeiter insgesamt 143 Überstunden angesammelt hat, müssen Sie zunächst einen Zeitausgleich gewähren, bevor weitere Überstunden geleistet werden dürfen. Dies ist die sogenannte interne Überstundengrenze

BTW: BE 0449.399.317
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