Als ausländisches Unternehmen in Belgien tätig? Vergessen Sie die Körperschaftsteuererklärung für Gebietsfremde nicht

Ausländische Unternehmen, die bestimmte Tätigkeiten auf belgischem Staatsgebiet ausüben, können der belgischen Körperschaftsteuer für Gebietsfremde unterliegen.
Es gibt vier Möglichkeiten:
- Entweder hat/hatte Ihr Unternehmen im Jahr 2024 eine steuerpflichtige Betriebsstätte in Belgien auf der Grundlage des Doppelbesteuerungsabkommens: In diesem Fall muss das steuerpflichtige Ergebnis der Betriebsstätte in Belgien angegeben werden.
- oder Sie haben im Jahr 2024 Einkünfte aus Immobilien in Belgien erzielt, d. h. Mieteinnahmen oder Veräußerungsgewinne: In diesem Fall ist Ihr Unternehmen in Belgien steuerpflichtig. Das steuerpflichtige Ergebnis muss in Belgien angegeben werden.
- oder Ihr Unternehmen hat/hatte im Jahr 2024 eine belgische Betriebsstätte auf der Grundlage des belgischen Rechts: In diesem Fall ist Ihr Unternehmen in Belgien nicht steuerpflichtig, es besteht jedoch auf der Grundlage des belgischen Rechts eine
(Null-)Erklärungspflicht. Hierbei handelt es sich um eine Erklärung ohne steuerpflichtiges Ergebnis. - oder Ihr Unternehmen hat im Jahr 2024 keine oder nur beschränkte Aktivitäten in Belgien ausgeübt (weniger als 30 Tage): In diesem Fall werden wir die belgischen Steuerbehörden darüber informieren und es muss keine Steuererklärung eingereicht werden.
In der Praxis stellen wir zudem fest, dass die belgische Steuerverwaltung in den letzten Jahren eine erhöhte Wachsamkeit an den Tag legt.
Wird die Steuererklärung nicht eingereicht, kann ein steuerliches Verfahren gegen Ihr Unternehmen eingeleitet werden. In diesem Fall kann die belgische Steuerbehörde eine steuerliche Schätzung von Amts wegen vornehmen, wobei zusätzliche Sanktionen verhängt werden können – wie etwa ein Steuerzuschlag von mindestens 10 %, Verwaltungsstrafen und mehr. In einem solchen Fall gilt außerdem eine Beweislastumkehr.
Benötigen Sie eine Analyse oder Unterstützung bei dieser Erklärungspflicht? Kontaktieren Sie uns gerne!