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24.09.2025
#Geschäfte in Belgien machen

Wenn der Auftraggeber nicht zahlt: Ihre Optionen

Sie arbeiten an einem Bauprojekt in Belgien mit. Sie erfüllen alle Vereinbarungen, aber die Zahlung bleibt aus. Als (ausländischer) Subunternehmer sind Sie in einer solchen Situation nicht auf sich allein gestellt. Das Belgische Recht bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, um die Bezahlung Ihrer Rechnung sicherzustellen. Wir listen Ihre wichtigsten Optionen auf.

1. Direktforderung: im Überholtempo agieren

Wenn Ihre Rechnungen unbezahlt bleiben, können Sie sich direkt an den Auftraggeber Ihres Auftraggebers wenden. Anstatt sich nur an Ihren Vertragspartner zu wenden, können Sie als Subunternehmer direkt die Zahlung von dessen Auftraggeber (oftmals der Bauherr) verlangen. Dies ist die sogenannte „Direktforderung”.

Diese Möglichkeit besteht, solange der Bauherr seinem Auftragnehmer (Ihrem Vertragspartner) noch einen Betrag schuldet. Entgegen früherer Annahmen erfordert eine direkte Forderung keine Vorladung oder gerichtliches Verfahren. Die Forderung kann per Einschreiben geltend gemacht werden. Sie bitten den Bauherrn, Sie als Subunternehmer vorrangig zu bezahlen. Sobald die Forderung geltend gemacht wurde, kann der Bauherr keine befreiende Zahlung mehr an den Zwischenunternehmer leisten.

Eine solche direkte Forderung ist eindeutig ein wirksames Instrument für den Subunternehmer, da er damit einen zweiten Schuldner auf der Grundlage des Gesetzes erhält. Wichtig zu wissen ist, dass der Bauherr bestimmte Einreden geltend machen kann. Wenn beispielsweise die Arbeiten nicht ordnungsgemäß oder mit Verzögerung ausgeführt wurden, kann der Bauherr diese Elemente ebenfalls geltend machen, um die Zahlung zu verweigern.

2. Vorübergehende Aussetzung Ihrer Arbeit

Als Subunternehmer können Sie Ihre eigenen Verpflichtungen vorübergehend aussetzen, solange Ihr Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Dies erweist sich in der Praxis als nützliches Druckmittel. Wichtig ist jedoch, dass Sie dies verhältnismäßig anwenden. Außerdem dürfen Sie nicht der Erste sein, der seine Leistungen nicht erbringt: Ihr Auftraggeber muss zunächst seine (Zahlungs-)Verpflichtung nicht erfüllen. Erst dann sind Sie berechtigt, die Ausführung selbst auszusetzen.

3. Besonderes Vorrecht des Subunternehmers

Im Falle einer Insolvenz Ihres belgischen Auftraggebers oder anderer Fälle von Zusammenfall sieht das Belgische Recht für den Subunternehmer ein besonderes Vorrecht auf die Forderung Ihres Auftraggebers gegenüber dem Bauherrn vor.

Als Subunternehmer haben Sie daher Anspruch auf vorrangige Auszahlung des Betrags, den der Bauherr Ihrem Auftraggeber für das betreffende Projekt noch schuldet.

Bitte beachten Sie: Dieses Vorrecht gilt für fünf Jahre nach Rechnungsdatum. Sie müssen daher rechtzeitig handeln, um das Vorrecht geltend zu machen.

4. Bankgarantie als zusätzliche Zahlungssicherheit

Es kann auch immer in Betracht gezogen werden, zusätzliche Sicherheiten in Ihren Vertrag aufzunehmen. So wie Ihr Auftraggeber eine Bankbürgschaft, eine Bürgschaft oder einen Einbehalt auf die Rechnungen verlangen kann, um die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer Verpflichtungen zu gewährleisten, können Sie ebenfalls eine Bankbürgschaft oder beispielsweise eine Muttergarantie/Konzernbürgschaft verlangen, um die ordnungsgemäße Erfüllung der Zahlungsverpflichtung Ihres Auftraggebers sicherzustellen.

Was bedeutet das für Sie als Subunternehmer?

Als Subunternehmer haben Sie nach Belgischem Recht mehrere Rechte und Sicherheiten im Falle eines Zahlungsausfalls:

  • Sie können sich direkt an den Bauherrn wenden.
  • Sie können Ihre Arbeiten aussetzen, solange keine Zahlung erfolgt.
  • Sie können im Voraus eine Bankbürgschaft vorsehen.
  • Sie genießen im Falle einer Insolvenz Schutz durch ein Sonderrecht.

Haben Sie mit einer unbezahlten Rechnung in Belgien zu tun?

Sind Sie mit einem Hauptauftragnehmer konfrontiert, der nicht bezahlt? Warten Sie nicht zu lange, um Maßnahmen zu ergreifen. Als Subunternehmer stehen Ihnen eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung, um die Zahlung zu erwirken.

Wenden Sie sich gerne an Ihren Berater bei Van Havermaet. Wir stehen Ihnen dabei gerne zur Seite.

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