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28.04.2023

Update Sicherheitsausbildung: Sind Ihre entsandten Mitarbeiter in Ordnung in Belgien?

Sicherheit ist auf einer Baustelle, auf der die Arbeiter täglich verschiedenen Risiken ausgesetzt sind, von entscheidender Bedeutung. Ein grundlegendes Sicherheitstraining ist daher unerlässlich, um alle für die Gefahren auf der Baustelle zu sensibilisieren und ihnen beizubringen, wie sie Unfälle vermeiden und eine sichere Arbeitsumgebung schaffen können.

Wir haben Sie bereits informiert  über die Einführung einer obligatorischen Sicherheitsgrundausbildung durch einen Tarifvertrag im Paritätischen Ausschuss für das Bauwesen Nr. 124.

Ziel der Schulung ist es, den Arbeitnehmern die Risiken, denen sie auf einer Baustelle ausgesetzt sind, bewusst zu machen, ihnen ein Grundwissen über die Präventionsprinzipien zu vermitteln und ihnen die korrekte Anwendung der entsprechenden Präventionsmaßnahmen in einem Zeitraum von 8 Stunden zu vermitteln.

Jetzt auch für entsandte Arbeitnehmer obligatorisch

Bis vor kurzem galt die obligatorische Sicherheitsgrundausbildung nicht für entsandte Arbeitnehmer. Zwei neue königliche Erlasse ändern dies jedoch.

Der Geltungsbereich der Sicherheitsgrundausbildung wird nun auch auf andere Sektoren, die auf der Baustelle tätig sind (z. B. Metallsektor, Sektor der Elektriker und Gartenbausektor), auf Selbstständige (einschließlich der entsandten Selbstständigen) und auf entsandte Arbeitnehmer ausgedehnt.

Im Prinzip haben Sie bis zum 15. April 2024 Zeit, um sich auf den neuesten Stand zu bringen. Entsandte Arbeitnehmer, die unter den Bausektor fallen, können diese Übergangsfrist jedoch nicht in Anspruch nehmen und müssen bereits innerhalb eines Monats nach Beginn der Beschäftigung auf einer Baustelle eine Sicherheitsgrundausbildung absolvieren.

Ausnahmeregelungen

Es könnte sein, dass Ihre entsandten Arbeitnehmer aufgrund einer Sicherheitsschulung, die sie im Ausland absolviert haben, eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Es wurden mehrere Kriterien aufgestellt, die eine ausländische Ausbildung erfüllen muss.

Wir weisen darauf hin, dass ein VCA-Zertifikat immer gleichwertig ist.

Ebenfalls befreit von ist der Arbeitnehmer oder Selbstständige, der in den letzten 10 Jahren fünf Jahre Erfahrung durch Arbeiten auf einer temporären oder mobilen Baustelle erworben hat. Wie dies für Arbeiten im Ausland nachgewiesen werden kann, ist nicht festgelegt.

Beweis

Selbstständige können dies über ihre Eintragung im Handelsregister nachweisen. Für ausländische Arbeitnehmer, die bereits in Belgien gearbeitet haben, werden die Registrierungen für Limosa/Dimona/checkin@work wahrscheinlich eine Rolle spielen . Für die im Ausland erworbene Erfahrung kann dies auf jede Weise geschehen, die Erfahrung nachweisen kann.

© Van Havermaet International 2024

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