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13.04.2023

Update grundlegende Sicherheitsausbildung: bald auch für entsandte Arbeitnehmer zutreffend

Mit einem Artikel auf unserer Website vom 17. Oktober 2022 haben wir Sie über die Einführung der obligatorischen Sicherheitsgrundausbildung im Gemeinsamen Ausschuss für das Bauwesen Nr. 124 informiert.

Ziel der Schulung ist es, die Arbeitnehmer in einem Zeitraum von 8 Stunden für die Risiken zu sensibilisieren, denen sie auf einer Baustelle ausgesetzt sind, ihnen ein Grundwissen über die Präventionsprinzipien zu vermitteln und ihnen eine korrekte Anwendung der entsprechenden Präventionsmaßnahmen zu ermöglichen.

Gegenwärtig ist diese grundlegende Sicherheitsschulung für die nach Belgien entsandten Arbeitnehmer noch nicht obligatorisch. Der Grund dafür ist, dass der Tarifvertrag, der diese Schulung einführt, noch nicht für allgemeinverbindlich erklärt wurde.

Dies wird nun durch einen königlichen Erlass geregelt, der am 15. April 2023 im belgischen Staatsanzeiger veröffentlicht werden soll. Der genannte königliche Erlass würde den Geltungsbereich der obligatorischen Sicherheitsgrundausbildung auf alle Personen ausweiten, die auf einer Baustelle arbeiten. Konkret würde die Sicherheitsgrundausbildung nicht nur für die Arbeitnehmer des PK 124 (Bausektor), sondern unter anderem auch für folgende Personen verpflichtend werden:

– die Arbeitnehmer des PK 111 (Metallsektor)

– Arbeitnehmer der PC 149 (Electriciens)

– alle Selbstständigen (einschließlich der entsandten Arbeitnehmer)

– die entsandten Arbeitnehmer.

Wir werden Sie über die konkreten Modalitäten dieses neuen königlichen Erlasses und die Fristen, innerhalb derer Sie Regelungen treffen müssen, informieren, sobald wir in der Lage waren, den Text des königlichen Erlasses zu überprüfen.

In der Zwischenzeit können Sie damit beginnen, die Bescheinigungen über die Sicherheitsschulungen zu sammeln, die Ihre Mitarbeiter in der Vergangenheit (in Belgien oder im Ausland) absolviert haben. Es ist möglich, dass diese gleichgestellt werden, so dass Ihre Mitarbeiter keine zusätzlichen Schulungspflichten erfüllen müssen.

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten!

© Van Havermaet International 2024

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