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04.01.2021

Update Corona – obligatorische Quarantäne und Test nach Aufenthalt im roten Bereich

Die belgische Regierung hat zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus ergriffen, die am 31. Dezember 2020 unmittelbar in Kraft treten.

 

 

 

 

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine obligatorische Quarantäne eingeführt wurde, wenn Sie sich länger als 48 Stunden in einer roten Zone außerhalb Belgiens aufgehalten haben:

  • Alle Aufenthalte in roten Zonen außerhalb Belgiens gelten nun als Hochrisikokontakte.
  • Ab dem 31. Dezember 2020 muss jeder (Einwohner und Nicht-Einwohner), der nach einem Aufenthalt von mindestens 48 Stunden in einer roten Zone nach Belgien zurückkehrt, in Quarantäne gehen. Die Quarantäne kann erst nach einem negativen Corona-Test am Tag 7 der Quarantäne aufgehoben werden.
  • Die Maßnahmen gelten vorläufig bis zum 15.01.2021.
  • Ausnahmen von diesen Regeln sind:
    • Personen, die kritische Funktionen in wesentlichen Sektoren ausüben (mit obligatorischen Arbeitgeberbescheinigung);
    • Schüler können die Quarantäne vorübergehend unterbrechen, um eine Prüfung abzulegen;
    • Für Einwohner, die sich bis zum 4. Januar aus beruflichen Gründen im Ausland aufgehalten haben. Ab dem 4. Januar 2021 wird das Passenger Locator Form die berufliche Reise berücksichtigen.
    • Grenzüberschreitende Arbeitnehmer

Bewohner, die aus einer roten Zone zurückkehren und sich dort länger als 48 Stunden aufgehalten haben, müssen sich am Tag 1 und am Tag 7 der Quarantäne einem obligatorischen Test unterziehen.

Diese strengeren Maßnahmen kommen zu den früheren Beschlüssen des Konsultationsausschusses hinzu, die unter anderem eine strengere Kontrolle des Passenger Locator Form vorsahen und seit dem 25. Dezember 2020 einen Negativtest für Nichtansässige bei der Einreise nach Belgien vorschreiben.

Weitere Details finden Sie unter https://www.info-coronavirus.be/de/news/occ-30-12

© Van Havermaet International 2024

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