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Update Corona – Ehrenwörtliche Erklärung
Gestern haben wir Sie bereits über die zusätzlichen Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung neuer Virusvarianten informiert, in denen eine Ehrenwörtliche Erklärung erwähnt wurde.
Ein Musterformular kann unter info-coronavirus.be/de/ heruntergeladen werden.
Jeder, der nach oder aus Belgien reist, muss im Besitz dieser ehrenwörtliche Erklärung sein, die mit dem „Passenger Location Form (PLF)“ verknüpft ist und auch durch die erforderlichen Dokumente belegt werden muss.
Über den Link info-coronavirus.be/de/ finden Sie auch eine Zusammenfassung aller aktuellen Maßnahmen für zeitweilige Arbeit nicht in Belgien ansässiger Arbeitnehmer und Selfständigen.
Um es zusammenzufassen:
- Ausfüllen des „Passenger Locator Form“ (> 48 Stunden)
- Nicht unbedingt notwendige Reisen von und nach Belgien sind verboten
- Verpflichtende Quarantäne von 7 Tagen nach Aufenthalt in einer roten Zone. Die Quarantäne kann nach einem negativen PCR-Test am Tag 7 der Quarantäne beendet werden
- Für Personen, die kritische Funktionen in wesentlichen Sektoren ausüben, kann die Beschäftigung am Arbeitsort erlaubt werden, sofern eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorliegt
- Verpflichtende „verschärfte“ Quarantäne von 10 Tagen für alle Reisenden, die aus Großbritannien, Südafrika und Südamerika kommen
- Doppeltest für alle Nicht-Residenten, die nach Belgien reisen: (1) vorliegender negativer Test, der weniger als 72 Stunden vor Arbeitsbeginn durchgeführt wurde, (2) Wiederholungstest bei der Einreise nach Belgien
- Isolation für 10 Tage bei positiven Tests
- Vorsichtsmaßnahmen am Arbeitsplatz beachten: Mundschutz; Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einhalten; Händehygiene; Husten- und Nieshygiene; Zusammenkünfte auf 4 Personen begrenzt, nur im Freien; enge Kontakte auf 1 Person beschränkt (außerhalb des Haushalts); Innenräume ausreichend lüften, Aktivitäten im Freien bevorzugen.