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19.06.2023

Steuerbehörden warnen: Verschärfte Kontrollen der Lohnsteuerbefreiungen im Jahr 2023

Die Steuerbehörden kündigen neue Kontrollen für Unternehmen an, die im Jahr 2023 von der Quellensteuer befreit sind.

Um bestimmte Branchen zu unterstützen, sieht das Gesetz sogenannte „Lohnsteuerrabatte“ vor. Denken Sie zum Beispiel an den Rabatt für Überstunden, wissenschaftliche Forschung oder Schichtarbeit einschließlich Tätigkeiten im unbeweglichen Zustand. Der Arbeitgeber ist von der Abführung (eines Teils) der vom Lohn einbehaltenen Lohnsteuer an den Fiskus befreit. Da dieser Betrag im Unternehmen verbleibt, führt dies direkt zu mehr Bargeld.

In dieser Prüfungsrunde liegt der Schwerpunkt auf der Steuerbefreiung für Nacht- und Schichtarbeit einschließlich der Arbeiten im unbeweglichen Zustand (z.B. Immobilientätigkeiten). Im vergangenen Jahr wurden an dieser günstigen Maßnahme wesentliche Änderungen vorgenommen.

Wer eine oder mehrere Befreiungen beantragt, erhält zunächst ein Schreiben der Finanzverwaltung, in dem er auf die zusätzlichen Kontrollen hingewiesen wird. Die Steuerbehörden fordern Sie daher auf, zunächst selbst zu prüfen, ob Sie alle Voraussetzungen für die Befreiung erfüllen.

Haben Sie die Befreiung nicht korrekt angewendet? Dann können Sie eine spontane Korrektur in der Lohnsteuererklärung vornehmen. Bedenken Sie jedoch, dass Sie 4 % Verzugszinsen (auf Jahresbasis) zahlen müssen, wenn Sie ungerechtfertigte Befreiungen zurückzahlen müssen.

Sollten die Steuerbehörden bei einer Prüfung feststellen, dass Sie die Befreiung nicht korrekt in Anspruch genommen haben, riskieren Sie außerdem eine Steuererhöhung von 10 bis 200 %.

Eine gründliche Bewertung der in Ihrem Unternehmen angewandten Steuerbefreiungen ist daher wichtig. Möchten Sie dazu die Hilfe unserer Spezialisten in Anspruch nehmen? Wir sind gerne für Sie da!

© Van Havermaet International 2024

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