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29.04.2026
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#Mehrwertsteuer

Modernisierung der Mehrwertsteuerkette – neue Funktionen ab dem 1. Mai 2026

Die Mehrwertsteuerkette bezieht sich auf das Verfahren zur Einreichung der (periodischen) Mehrwertsteuererklärungen, zur Zahlung der fälligen Mehrwertsteuer und zur Rückerstattung von Mehrwertsteuerguthaben sowie zur Kontrolle dieser Verfahren. Die Änderungen an der Mehrwertsteuerkette werden schrittweise eingeführt. 

 

Änderungen, die ab dem 1. Januar 2025 gelten 

Die folgenden Änderungen sind bereits seit dem 1. Januar 2025 in Kraft 

  • Verlängerung der Erklärung und Zahlungstermin für vierteljährliche Deklaranten bis zum 25. (zuvor 20.) 
  • Ersatz-Mehrwertsteuererklärung bei Nichteinreichung einer periodischen Mehrwertsteuererklärung 
  • Begrenzung der Frist für die Korrektur einer Erklärung bis zum Ablauf der Einreichungsfrist 
  • Generalisierte monatliche Rückerstattung (keine Genehmigung mehr erforderlich) 
  • Deadline von einem Monat für die Beantwortung von Auskunftsersuchen (die Frist wird auf zehn Tage verkürzt, wenn die Rechte des Finanzministeriums gefährdet sind oder die Frage Teil der Kontrolle einer Mehrwertsteuerguthaben ist). 

 

Was wird sich ab dem 1. Mai 2026 ändern? 

  • Ersatz des MwSt.-Verrechnungskonto durch das MwSt.-Rückstellungskonto 
  • Das MwSt.-Rückstellungskonto wird erstmals auf die Mehrwertsteuererklärungen für April 2026 und das zweite Quartal 2026 angewendet 
  • Durch ein Kreuz in der Mehrwertsteuererklärung wird nur der Gutschrift im Raster 72 der entsprechenden Mehrwertsteuererklärung zurückgefordert 
  • Die Gutschrift auf dem MwSt.-Rückstellungskonto kann über Myminfin zurückgefordert werden  
  • Das Urlaubsprogramm wird verschwinden. Toleranz: Wenn die Mehrwertsteuererklärung 2026 innerhalb der Fristen des alten Urlaubssystems eingereicht wird, wird als Übergangsmaßnahme keine Strafe verhängt 
  • Ab dem 1. Mai 2026 müssen die neuen Kontonummern für die Zahlung der Mehrwertsteuer verwendet werden: 
  • Zahlung der aus einer Mehrwertsteuererklärung fälligen Mehrwertsteuer: BE41 6792 0036 4210  
  • Zahlung sonstiger Mehrwertsteuerschulden: BE42 6792 0000 0054 

 

Was passiert mit dem Saldo auf dem MwSt.-Verrechnungskonto am 30. April 2026? 

  • Wenn alle periodischen Mehrwertsteuererklärungen eingereicht wurden, wird der Guthaben automatisch auf das MwSt.-Rückstellungskonto übertragen. 
  • Mindestens eine Mehrwertsteuererklärung fehlt am 30. April 2026 noch: Der Mehrwertsteuerzahler hat einige Wochen Zeit, die fehlende Steuererklärung(en) einzureichen. Anschließend wird geprüft, ob das Guthaben zurückgezahlt werden kann oder für eine ausstehende Forderung verwendet werden muss. 


Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an unser Mehrwertsteuerteam wenden.
 

 

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