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15.12.2020

GEÄNDERTE QUARANTÄNEPFLICHT IN BELGIEN AB DEM 18. DEZEMBER 2020

Personen, die nach einem Aufenthalt von mehr als 48 Stunden in einer roten Zone im Ausland nach Belgien reisen, müssen ab dem 18. Dezember für 10 Tage in Quarantäne bleiben und nach 7 Tagen auf Covid-19 getestet werden. Diejenigen, die an Tag 7 negativ testen, müssen nicht mehr in Quarantäne.

Seit Mitte Oktober müssen Personen, die aus einer roten Zone zurückkehren, nicht mehr automatisch in Quarantäne gehen. Stattdessen musste eine Selbsteinschätzung auf dem Passenger Locator Form ausgefüllt werden, um festzustellen, ob eine Person unter Quarantäne gestellt werden sollte oder nicht.

Ab dem 18. Dezember muss das Passenger Locator Form bei Aufenthalten von mehr als 48 Stunden immer noch ausgefüllt werden, aber ist die Selbsteinschätzung nicht mehr erforderlich.

Der entsprechende Gesetzestext ist noch nicht veröffentlicht und die Ausnahmen von der strengeren Quarantänepflicht werden noch geprüft. Die belgischen Arbeitgeberverbände setzen sich bereits für eine Ausnahme von der Regel für berufliche Reisen ein.

Sobald wir eine definitive Antwort darauf haben, werden wir Sie natürlich weiter informieren.

© Van Havermaet International 2024

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