Zurück zur Übersicht
25.08.2021

Call for action: Tätigkeitsbericht der Zeitarbeitsfirmen

In der Region Brüssel und/oder der Region Wallonien zugelassene Zeitarbeitsunternehmen müssen über ihre Tätigkeit im vergangenen Jahr berichten.

Die Frist für den Tätigkeitsbericht ist:

  • Brüssel: 30. September 2021
  • Wallonien: 31. Dezember 2021

Die Frist scheint noch in weiter Ferne zu liegen, aber es ist am besten, zeitgerecht mit den Vorbereitungen zu beginnen. Neben dem Ausfüllen des von den Regionen zur Verfügung gestellten Formulars zur Meldung der Tätigkeit als Zeitarbeitsunternehmen müssen auch eine Reihe von Dokumenten gesammelt werden (u. a. Bescheinigungen der Steuerbehörden /LSS, dass keine Steuer- und / oder Sozialversicherungsschulden bestehen). Auch dies nimmt einige Zeit in Anspruch, die Sie einkalkulieren sollten.

 

Auch ausländische Zeitarbeitsunternehmen mit Erkennung/Genehmigung in den oben genannten Regionen entziehen sich dieser Verpflichtung nicht. Schließlich sind die belgischen Zeitarbeitsvorschriften verbindlich und damit auch für ausländische Büros anwendbar. Außerdem ist der Tätigkeitsbericht nur eine der vielen administrativen Formalitäten, die einem Zeitarbeitsunternehmen in Belgien auferlegt werden.

 

Wenn Sie mit den belgischen Zeitarbeitsvorschriften nicht ganz vertraut sind, kann Van Havermaet Sie von A bis Z unterstützen. In dem beigefügten One-Pager ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG haben wir die wichtigsten Punkte für Sie aufgelistet.

© Van Havermaet International 2024