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02.11.2020

Belgien erneut im Lockdown – ab heute treten wieder neue Maßnahmen in Kraft

Am vergangenen Freitag entschied der Beratende Ausschuss über die Einführung eines Lockdown. Es wurden andere Maßnahmen ergriffen als während des Lockdowns im Frühjahr. Von heute an bis zum 13. Dezember 2020 werden die folgenden Maßnahmen wirksam.

    • Telearbeit ist obligatorisch, es sei denn, dies ist aufgrund der Art der Position oder der Kontinuität des Unternehmens nicht möglich.
      Wenn Telearbeit nicht angewendet werden kann, müssen die Arbeitgeber alle Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Regeln der sozialen Distanzierung zu gewährleisten, insbesondere einen Abstand von 1,5 Metern zwischen den einzelnen Personen einhalten. Unternehmen in lebenswichtigen Sektoren sollen alle Maßnahmen ergreifen, um die Regeln der sozialen Distanzierung so weit wie möglich anzuwenden.
      Arbeitgeber müssen Arbeitnehmern, die nicht telearbeitsfähig sind, eine Bescheinigung über die Notwendigkeit ihrer Anwesenheit am Arbeitsplatz ausstellen.
    • Die Nachtuhr hat sich nicht geändert. In Flandern dauert sie von 0 bis 5 Uhr. In Brüssel und Wallonien gilt weiterhin die strengere Ausgangssperre: von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr, mindestens bis zum 19. November.
    • Nicht wesentliche Bewegungen am Tage sind nicht verboten oder eingeschränkt. Es wird daher keinen Perimeter geben, der die Bewegungen einschränkt. Aber wir werden gebeten, so viel wie möglich zu Hause zu bleiben.
    • Die Grenzen sind nicht geschlossen wie die Abriegelung im Frühjahr. Von einer Reise ins Ausland wird jedoch strikt abgeraten.
    • Alle nicht lebensnotwendigen Geschäfte werden geschlossen, Hauszustellung und Abholung bleiben möglich.
      Auch nicht-medizinische Kontaktberufe wie Friseure und Schönheitssalons müssen ihre Tätigkeit vorübergehend einstellen. Apotheker und Physiotherapeuten können ihre Arbeit fortsetzen.
    • Garagen und Fahrradgeschäfte führen nur Reparaturen durch.
    • Das Gastgewerbe war bereits geschlossen und wird es vorerst auch bleiben. Hotels können geöffnet bleiben, aber im Restaurant dürfen keine Mahlzeiten mehr serviert werden. Die Gäste müssen in ihren Zimmern essen. Die Bars sind ebenfalls geschlossen. Ferienparks und Campingplätze müssen ab dem 3. November 2020 geschlossen werden.
    • Jedes Familienmitglied hat das Recht auf 1 Umarmungskontakt. Die Familien dürfen jeweils nur einen engen Kontakt zu Hause einladen. Es ist nicht möglich, einen weiteren Besuch zu Hause zu empfangen. Es gibt eine Ausnahme für Menschen, die allein leben: Sie dürfen zusätzlich zu ihrem Umarmungskontakt noch eine weitere Person einladen, aber nicht zur gleichen Zeit.
      Bei vier Personen ist das Spazieren im Freien weiterhin erlaubt.
    • Im Bildungswesen werden die Herbstferien bis zum 15. November verlängert, danach öffnen die Schulen wieder, aber der Teilzeit-Fernunterricht wird in der zweiten und dritten Klasse der Oberstufe obligatorisch.

     

    Die anderen Maßnahmen, die wir bereits mitgeteilt haben und die die Prävention und Hygiene am Arbeitsplatz, den kollektiven Transport, die gemeinsame Unterbringung, die Quarantäne- und Untersuchungspflicht, die Meldepflicht auf der Baustelle, das Passenger Locator Form und die Pflicht, jederzeit A1- und Limosa-Dokumente in der Tasche zu haben, betreffen, gelten natürlich weiterhin.

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