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24.03.2020
#Geschäfte in Belgien machen

Corona – Vertraglichen Auswirkungen

Können Sie den Vertrag wegen des Coronavirus nicht fortsetzen?

Ist das Coronavirus ein Grund, sich auf höhere Gewalt zu berufen?

Können Sie einen Vertrag wegen des Coronavirus-Ausbruchs kündigen? Liegt ein Fall von höherer Gewalt vor?

Höhere Gewalt ist ein Rechtsbegriff, der besagt, dass bei einem unvorhersehbares Ereignis, ungeachtet des Willen vom Schuldners, es die Erfüllung einer Verpflichtung vorübergehend oder dauerhaft unmöglich macht. Um als höhere Gewalt zu gelten, müssen daher drei Bedingungen erfüllt sein:

  • Es muss ein unvorhersehbares Ereignis sein,
  • außerhalb des Willen des Schuldners,
  • die es vorübergehend oder dauerhaft unmöglich macht, einer Verpflichtung nachzukommen.

Bei all dem sollten Sie berücksichtigen, dass Vereinbarungen und/oder Allgemeine Geschäftsbedingungen oft gegenteilige Vereinbarungen enthalten.

Beispielsweise können bestimmte Ereignisse als Grund für höhere Gewalt ausgeschlossen werden (z.B. eine Epidemie) und kann es vereinbart sein, dass bei Fortdauer der höheren Gewalt für eine bestimmte Zeitspanne der Vertrag in jedem Fall beendet werden kann, welche Partei die zusätzlichen Kosten zu tragen hat, …

Wenn Sie also mit einer möglichen Situation von höherer Gewalt konfrontiert sind, sollten Sie die Vereinbarungen, die Sie mit Ihrer Gegenpartei getroffen haben, immer sorgfältig überprüfen.

Wenn Sie in naher Zukunft einen Bauvertrag abschließen, sollten Sie unbedingt eine Klausel über höhere Gewalt mit Bezug auf die Corona-Krise aufnehmen.

 

Welche Konsequenzen kann das Coronavirus vertraglich haben?

Als Folge der Corona-Maßnahmen sind viele Unternehmen mit Auftragsstornierungen und Vertragskündigungen konfrontiert.

Es versteht sich von selbst, dass dies für beide Seiten viele negative Folgen hat. Aber wer sollte die bittere (finanziellen) Folgen tragen?

Um diese Frage zu beantworten, müssen wir auf die Bestimmungen zurückgreifen, die in der Vereinbarung zwischen den Parteien und/oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen waren.

In diesen Dokumenten können Sie oft nachlesen, wie eine Stornierung und/oder Kündigung stattfinden wird (Innerhalb welcher Frist soll dies geschehen? Welche Beträge müssen erstattet werden? Welche Beträge können als Entschädigung einbehalten werden?).

Doch selbst wenn die Vereinbarung zwischen den Parteien fortgesetzt wird, können sich durch die genannten Maßnahmen bestimmte Änderungen ergeben. So kann es beispielsweise Klauseln geben, die in bestimmten Ausnahmefällen Preisanpassungen zulassen.

Immer mehr, vor allem in internationalen Handelsabkommen, sehen wir auch die Anwendung so genannter „Hardship-Klauseln“. Wenn höhere Gewalt die Unmöglichkeit der Erfüllung einer Verpflichtung betrifft, sind “Hardship-Klauseln” für Fälle vorgesehen, in denen die Erfüllung einer Verpflichtung schwieriger wird. In der Regel können Preisanpassungen auch auf der Grundlage solcher Klauseln vorgenommen werden, was natürlich weitreichende Folgen haben kann.

Auch hier ist es daher wichtig, alle Bestimmungen der anwendbaren handelsrechtlichen Dokumente sorgfältig zu prüfen oder sie uns zur Prüfung zu übermitteln.

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