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04.07.2024

Newsflash: Überpfüfe die Sozialschulden der ausländischer Subunternehmer!

Belgische Unternehmen können ihre Steuer- und Sozialschulden über https://www.checkinhoudingsplicht.be/ überprüfen. Auf diese Weise können Sie überprüfen, ob Sie auf der Rechnung eines Unternehmens, das für Sie Tätigkeiten im unbeweglichen Zustand (z.B . Immobilientätigkeiten) ausführt, eine Einbehaltung vornehmen müssen. 

Seit Freitag, dem 28. Juni, ist es auch möglich, die PDOK-Schulden ausländischer Subunternehmer über dieselbe Website zu überprüfen. Dazu geben Sie einfach die ausländische Mehrwertsteuernummer Ihres Subunternehmers oder, falls vorhanden, die belgische CBE-Nummer oder die BE-Mehrwertsteuernummer ein. 

Einbehaltungspflicht für Sozialschulden 

Wenn ein ausländischer Arbeitgeber Schulden bei der PDOK hat und kein A1-Dokument vorlegen kann, aus dem hervorgeht, dass der Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedstaat sozialversichert ist, wird dies als Sozialschuld betrachtet, die einer Einbehaltungspflicht unterliegt. Bevor Sie die Rechnung bezahlen, sollten Sie diese Datenbank konsultieren, um die PDOK-Schulden zu überprüfen. (Zusätzlich zu dieser Prüfung ist es natürlich nach wie vor wichtig, gültige A1-Dokumente anzufordern). 

Wenn der betreffende Subunternehmer Sozialschulden hat, müssen Sie 35 % des Rechnungsbetrags einbehalten und an das LSS weiterleiten. 

Was ist PDOK? 

Ausländische Unternehmen, die Arbeitnehmer nach Belgien im Bausektor entsenden, müssen die belgischen Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten, einschließlich der Zahlung des Weihnachtsgeldes. Der PDOK (Patronaler Dienst für Organisatie und Kontrolle der Existenzsicherheit im Bausektor) zahlt das Weihnachtsgeld („Treueprämie“) an Bauarbeiter.  

Ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer nach Belgien entsenden und unter den Geltungsbereich des Paritätischen Ausschusses für das Baugewerbe (PA 124) fallen, sind über die Limosa-Meldung automatisch dem PDOK angeschlossen. Diese Arbeitgeber sind verpflichtet, der PDOK am Ende eines jeden Quartals eine Erklärung über die Löhne für die in Belgien erbrachten Arbeitsleistungen vorzulegen und den darauf entfallenden Beitrag von 9,12 % zu zahlen. Sie können von dieser Zahlung befreit werden, wenn sie ihren Arbeitnehmern bereits eine ähnliche Leistung gewähren, wie z. B. eine dreizehnte Monats- oder Jahresendprämie. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen führt zu Sozialschulden des ausländischen Unternehmers in Belgien, so dass der Auftraggeber oder Hauptunternehmer gesamtschuldnerisch haftet und die Einbehaltungspflicht aktiviert.  

Was ist mit Steuerschulden? 

Wenn ein ausländisches Unternehmen eine belgische Mehrwertsteuernummer hat, erfolgt die Kontrolle der Steuerschuld über die Website https://www.checkinhoudingsplicht.be/. Für Unternehmen ohne belgische Mehrwertsteuernummer muss eine Bescheinigung direkt bei den belgischen Steuerbehörden beantragt werden. Diese Kontrolle erfolgt dann auf der Grundlage der belgischen Unternehmensnummer (CBE-Nummer) und/oder der ausländischen Mehrwertsteuernummer. 

Risiken im Falle von Nachlässigkeit  

Die Verpflichtung zur Kontrolle der Sozial- und Steuerschulden besteht schon seit einiger Zeit. Wenn Sie als Auftraggeber oder Hauptauftragnehmer der Einbehaltungspflicht nicht nachkommen, riskieren Sie ein Bußgeld und können gesamtschuldnerisch für die Begleichung der Steuer- und Sozialschulden mithaftbar gemacht werden.  

FACHWISSEN UND UNTERSTÜTZUNG 

Van Havermaet International ist bereit, Sie bei der Einhaltung der erforderlichen Sorgfaltspflichten zu unterstützen. Wir sind darauf spezialisiert, ausländischen Unternehmen, die vorübergehend in Belgien tätig sind, sowie deren belgischen Kunden dabei zu helfen, die einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten und effiziente interne Verfahren einzuführen. Als Marktführer in dieser Nische haben wir uns sowohl bei Unternehmen als auch bei Aufsichtsbehörden einen guten Ruf erworben. Für viele ausländische Unternehmen bieten wir eine Full-Service-Lösung an, von der auch ihre belgischen Kunden profitieren. Unsere Dienstleistungen umfassen: 

 

  • Beratung, Verwaltung und Vertretung unserer ausländischen Kunden bei Sozial- und Steuerkontrollen; 
  • Tätigkeit als Sozial Mandatar und Mehrwertsteuervertreter; 
  • Verwaltung von Transfer Pricing und internationalen Steuerverpflichtungen; 
  • Die Kosten zu verringen durch Gebrauch zu machen von den Lohnsteuerincentives. 

 

Mit unserem fundierten Wissen und unserer Erfahrung helfen wir Ihnen gerne dabei, alle rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, sodass Sie sich auf Ihre Geschäfte in Belgien konzentrieren können. Interessiert? In unserer Broschüre können Sie nachlesen, welche Dienstleistungen wir ausländischen (Sub-)Unternehmern anbieten. Kontaktieren Sie uns für einen Termin! 

© Van Havermaet International 2024