Definition DER FESTEN Betriebsstätte

1. Materielle feste Betriebsstätte

Eine feste Betriebsstätte kann entstehen, wenn Ihr Unternehmen in Belgien über einen materiellen Raum verfügt (als Eigentümer, Mieter oder auf beliebige andere Art und Weise).

Der Ausdruck „materielle feste Betriebsstätte“ umfasst vor allem:

  • einen Ort an welchem Leitungstätigkeiten stattfinden;
  • eine Zweigsniederlassung;
  • ein Büro;
  • eine Fabrik;
  • eine Werkstätte; und
  • eine Mine, eine Öl- oder Gasquelle, einen Steinbruch oder jeden anderen beliebigen Ort an welchem natürliche Reichtümer gewonnen werden.

ERHÖHTE AUFMERKSAMKEIT DER BELGISCHEN STEUERBEHÖRDEN

Wir stellen fest, dass die belgischen Steuerbehörden ihre Kontrollen in Bezug auf ausländische Unternehmen die Tätigkeiten/Projekte ausführen über einen längeren Zeitraum (länger als 6 Monate) oder auf einer wiederkehrenden Basis über einen längeren Zeitraum für denselben Auftraggeber und am gleichen geografischen Standort in Belgien verstärkt haben. In solchen Fällen können die belgischen Steuerbehörden möglicherweise den Standpunkt einnehmen, dass das Unternehmen eine steuerpflichtige materielle feste Betriebsstätte in Belgien hat.

So kann nämlich allein die Tatsache, dass Ihr Unternehmen über einen bestimmten Raum in Belgien verfügt (z.B. eine Werkstätte des Kunden) den das Unternehmen für seine Geschäftstätigkeiten nutzt, ausreichen, um eine materielle feste Betriebsstätte darzustellen. Außerdem ist es in diesem Zusammenhang nicht erforderlich, dass diese Räume (Gebäude, Einrichtungen, Anlagen usw) Eigentum sind von oder gemietet werden von oder auf sonstige Weise Ihrem Unternehmen zur Verfügung stehen.

Auf der Grundlage der genauen Fakten können wir auf Wunsch prüfen, ob tatsächlich die Gefahr besteht, dass die ausgeübten Tätigkeiten zu einer steuerpflichtigen Betriebsstätte in Belgien führen könnten.

Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass in bestimmten Situationen auch ein Homeoffice eine materielle feste Betriebsstätte darstellen kann. Diese Analyse hängt jedoch stark von den konkreten Fakten und Umständen ab. Ein wichtiges Element dabei ist, dass das Homeoffice dem Unternehmen “zur Verfügung“ stehen muss, damit es eine materielle feste Betriebsstätte darstellt. In vielen Fällen wird die Ausführung von Geschäftstätigkeiten in der Wohnung eines Mitarbeiters so nebensächlich sein, dass die Wohnung nicht als dem Unternehmen zur Verfügung stehend betrachtet wird. Wird ein Homeoffice jedoch ständig zur Ausübung von Geschäftstätigkeiten für ein Unternehmen genutzt und zeigen die Tatsachen und Umstände, dass Unternehmen von der Person verlangt hat, diesen Ort für die Ausübung der Tätigkeiten des Unternehmens zu nutzen (z.B. indem einem Mitarbeiter kein Büro zur Verfügung

Belgische Körperschaftssteuer für Gebietsfremde – Steuerjahr 2023 Pagina 2 van 3 gestellt wird, obwohl die Art der Arbeit eindeutig ein Büro erfordert), kann das Homeoffice als dem Unternehmen zur Verfügung stehend betrachtet werden.

 

2. Bauarbeiten oder Montage- oder Installationstätigkeiten

Der Ort der Ausführung auf welchem Bau, Montage oder Installationsarbeiten verrichtet werden, ist ebenfalls eine belgische Betriebsstätte, die zur Abgabe einer Steuererklärung für Gebietsfremde führt, sobald sie 30 Tage überschreitet.

Darüber hinaus fallen auch Planungsaktivitäten vor Ort und die Leitung oder Überwachung der Bauaktivitäten unter die Definition von Bauarbeiten. Ausgrabungsarbeiten sind ebenfalls ausdrücklich von dieser Bestimmung erfasst.

Auf der Grundlage des Doppelbesteuerungsabkommens mit dem Ursprungland des betreffenden Unternehmens ist Belgien nur dann berechtigt, Steuern zu erheben, wenn es einen längeren Zeitraum überschreitet. In der Regel gilt eine Frist von 12 Monaten, in einigen Doppelbesteuerungsabkommen wird jedoch ausnahmsweise eine kürzere Frist genannt (z.B. 6 Monate).

Dabei handelt es sich um Arbeiten, die entweder im Jahr 2022 die 12-Monats-Frist überschritten haben oder im Jahr 2022 begonnen wurden und später die 12-Monats-Frist überschreiten werden (z. B. im Jahr 2023).

Für die Berechnung der Dauer eines Bau oder Montage- oder Installationsarbeiten sollten die folgenden Regeln beachtet werden:

  • Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die ersten vorbereitenden Arbeiten auf belgischem Grundgebiet durchgeführt werden;
  • Getrennte Bauarbeiten oder getrennte Installations- oder Montagearbeiten sollten bei der Berechnung der Mindestdauer nach dem jeweiligen Abkommen (z. B. 12 Monate) nicht zusammengerechnet werden;
  • Als „getrennte Arbeiten“ können grundsätzlich Arbeiten gelten, die für verschiedene Auftraggeber ausgeführt werden, es sei denn, diese Arbeiten bilden in wirtschaftlicher Hinsicht eine Einheit;
  • Wenn mehrere Arbeiten für einen einzigen Kunden gemäß einem einzigen Vertrag ausgeführt werden, werden sie als ein Ganzes behandelt (es sei denn, diese Arbeiten werden nicht im Zusammenhang ausgeführt);
  • Werden für einen Auftraggeber aufgrund mehrerer Aufträge verschiedene Bauleistungen erbracht, so sind diese auch dann zusammenzurechnen, wenn die Bauleistungen zwar an verschiedenen Orten erbracht werden, aber nur Teil eines größeren Ganzen sind und keine wesentliche Unterbrechung der Arbeiten vorliegt;
  • Durchführung gemeinsamer Tätigkeiten für dieselben Bau-, Konstruktions- oder Installationsarbeiten durch Unternehmen derselben Gruppe, unabhängig davon, ob sie in unterschiedlichen Zeiträumen durchgeführt werden, muss durch geschäftliche Motive gerechtfertigt sein.

Beachten Sie, dass die jüngsten internationalen Entwicklungen bekräftigt haben, dass eine Betriebsstätte entstehen kann, obwohl die Mindestdauer für eine Betriebsstätte nicht überschritten wird, wenn es zu einer steuerlich bedingten Aufteilung von Projekten/Aufträgen zwischen Konzerngesellschaften kommt.

3. Personalbezogene feste Betriebsstätte

Wenn Ihr Unternehmen in Belgien über einen (abhängigen) Vertreter verfügt, der die Befugnis hat oder nicht, im Namen des Unternehmens Vereinbarungen abzuschließen, und der dieses Recht auch gewöhnlich ausübt, dann stellt dieses eine belgische feste Betriebsstätte dar und muss eine Körperschaftssteuererklärung für Gebietsfremde eingetragen werden.

Wir möchten bemerken, dass man mit Vertreter zum Beispiel einen Handelsvertreter meint; ein haftbarer Vertreter für Umsatzsteuerangelegenheiten wird hiermit aber nicht gemeint. Unter dem Begriff Handelsvertreter ist somit jede Person zu verstehen, die sich als Vertreter eines Unternehmens ausgibt und im Namen und Auftrag dieses Unternehmens spricht und/oder Verträge abschließt.

AKTUELLE ENTWICKLUNGEN

Im Rahmen der aktuellen internationalen steuerlichen Entwicklungen, kann der Vertreter auch eine feste Betriebsstätte darstellen, wenn dieser nicht befugt ist, um Vereinbarungen abzuschließen, sondern schon eine wichtige Rolle spielt beim Verhandeln und/oder Schließen von Verträgen, bei denen nachher vom ausländischen Hauptunternehmen keine materiellen verträglichen Änderungen mehr durchgeführt werden. Mit anderen Worten, die wirtschaftliche Realität wird entscheidend sein.

Auf Basis von den exakten Tatsachen und des zutreffenden Doppelbesteuerungsabkommen, können wir auf Ihren Wunsch nachgehen, ob es tatsächlich ein Risiko gibt, dass der(die) Vertreter zu einer steuerpflichtigen festen Betriebsstätte in Belgien Anlass geben können.

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